Wietze hat Energie und hier zu leben, ist goldrichtig!

Umgemeindung einer Enklave

Hornbostel - Steinförde - Wietze

Umgemeindung einer Enklave am 1. April 1909
(Von Paul Borstelmann aus seinem Buch »Die Geschichte der Gemeinde Wietze«)

Es könnte fast wie ein Aprilscherz anmuten, doch es war in der Tat so, dass

  • der Bahnhof Wietze/Steinförde einst weder zu Wietze noch zu Steinförde, sondern zu Hornbostel gehörte,
  • Hornbosteler Schulkinder einen erheblich kürzeren Schulweg hatten - die Schule lag dort, wo heute die ev. Kirche steht - als beispielsweise die Kinder unserer Wietzer Bauern,
  • gar mancher "Wietze" als seinen Wohn- bzw. Geburtsort angab und nicht ahnte, dass er ein waschechter Hornbosteler war,
  • die Hornbosteler Bauern, wenn sie ihre Acker bestellen wollten, mit ihren Gespannen durch das Dorf Wietze fahren mussten, die Wietzer aber ihre Felder nur erreichen konnten auf Wegen, die über Hornbosteler Ländereien führten.

Das alles hat es wirklich einmal gegeben. Hornbostel war nämlich das ältere Dorf, und die Hornbosteler hatten hinter unserem Ort Wietze schon ihr Ackerland, als es hierzulande noch gar keine Wietzer Bauern gab. Es handelt sich bei diesen, von den Gemeinden Wietze und Steinförde umschlossenen Hornbosteler Grundstücken um eine Enklave von rd. 50 ha, von der allerdings 1893 bereits 12 ha nach Wietze umgemeindet worden waren. Die restlichen rd. 38 ha wurden auf Beschluss des Kreisausschusses des Kreises Celle v. 8.1.1909 gleichfalls umgemeindet (Tabelle)

Begründet wurde die Umgemeindung wie folgt:

„Die durch die vorbezeichneten Grundstücke dargestellte, einen zusammenhängenden Komplex bildende Enklave der Gemeinde Hornbostel liegt in ihrer Längsausdehnung unmittelbar südlich der Landstraße Eystrup - Celle (von dieser begrenzt) und wird an ihrer Ostseite zu etwa 1/3 ihrer Fläche von dem Gemeindebezirk Steinförde, von der Westseite zu etwa 2/3 ihrer Fläche von Wietze umfasst. Die bebauten Flächen entlang der Landstraße, einerseits auf der umgemeindeten Enklave, andererseits in den Gemeindebezirken Wietze und Steinförde, lassen den Eindruck gewinnen, als befände man sich auf der Dorfstraße eines einzigen, sich lang erstreckenden Ortes.
Von der Grenze des geschlossenen Ortes Hornbostel liegt die Enklave reichlich 2 km entfernt, durch eine Landstraße mit diesem Dorf verbunden. Infolge der Erschließung des Wietzer Ölgebietes sind auf dieser früher nur landwirtschaftlich genutzten, fast unbebauten Enklave mehrere größere industrielle Werke entstanden, die eine weitere Bebauung einer Anzahl Flächen nach sich zogen. Sodann ist später der Personen- und Güterbahnhof der Staatsnebenbahn Celle - Verden auf dieser Enklave errichtet worden, derart, dass das Bahnhofsgelände die Enklave in ihrer Längsrichtung von Osten nach Westen durchschneidet und in zwei annähernd gleiche Hälften teilt. Der gesamte Personen- und Güterverkehr von und nach Wietze, Steinförde und Umgebung, soweit dafür die Eisenbahn in Betracht kommt, vollzieht sich auf der umgemeindeten Enklave. Dieser tägliche Verkehr ist bei den hunderten von Arbeitern, die ohne in Wietze zu wohnen, in der Ölindustrie beschäftigt sind, und bei der Menge der täglich verfrachteten und ankommenden Güter ein ganz erheblicher. Es wohnen auf der Enklave rd. 200 steuerpflichtige Personen, die Familienangehörigen nicht mitgerechnet, unter ihnen viele Arbeiter, die in steter Zu- und Abwanderung begriffen sind. Der Umstand, dass die für dieses Verkehrsgebiet zuständige Gemeindebehörde über 2 km entfernt ist, hat schon oft die unliebsamsten Folgen hervorgerufen und wirkt hemmend bei der oft eintretenden Notwendigkeit eines schnellen Eingreifens der öffentlichen Behörden. In der breiten Öffentlichkeit, vor allem auch bei den auswärtigen Behörden, ist die Tatsache der Zugehörigkeit dieser Enklave zu der Gemeinde Hornbostel überhaupt nicht oder doch nur wenig bekannt. Ihrer ganzen Lage nach glaubt man sie der Gemeinde Wietze oder Steinförde zugehörig. Viele der auf der Enklave wohnenden fremden Arbeiter sind sich ihrer Gemeindezugehörigkeit nicht bewusst.
Es sind Fälle vorgekommen, dass auf der Enklave wohnende Personen, die von auswärtigen Behörden gesucht wurden, überhaupt nicht oder doch erst nach langem Mühen ermittelt werden konnten, weil sie den Behörden gegenüber aus Unkenntnis der Verhältnisse „Wietze” als ihren Wohnort angegeben haben. Fast immer hat es, wie ganz erklärlich, bei Ausschreitungen, bei Unglücks- und Todesfällen, plötzlichen Krankheiten, Fälle, die sich bei einem derart umfangreichen Verkehrs- und Industriebetrieb häufig ereignen, an einem sofortigen Einschreiten der örtlich zuständigen Gemeinde bzw. Polizei gefehlt, so dass nicht selten der Landrat in Celle die erforderlichen Anordnungen treffen musste.
Alles dies sind Zustände, die im öffentlichen Interesse nicht länger geduldet werden können und denen durch die Umgemeindung der Enklave nach Wietze bzw. Steinförde ein Ende bereitet wird." 

Nun waren nach beständiger Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg bei Umgemeindungen der verkleinerten Gemeinde die sämtlichen Aufwendungen für das umgemeindete Gebiet, auch ein gewisser Anteil der ihr auf der Grundlage ihrer früheren Steuerkraft kontrahierten Schulden zu ersetzen. Die Gemeinde Hornbostel hatte nach der Jahrhundertwende u. a. für den Ausbau der Wege (Hackestraße, Poggenpaulsweg und Trift) wie auch zu dem Ausbau der Wietze-Brücke, zu dem sie lt. Rezess über „die Spezialteilung der bei dem Dorf Wietze belegenen Hütungsplätze v. 22.8.1838” 2/3 der Kosten beizutragen hatte, insgesamt 17.318 Mark aufgebracht.  
Diese Kosten waren ihr zu ersetzen zur einen Hälfte je nach der Flächengröße der den Gemeinden zugefallenen Gebietserweiterung, zur andern Hälfte nach den in den umgemeindeten Gebieten i. J. 1908 aufgekommenen Gemeindesteuern:
1. nach der Fläche
2. nach den Gemeindesteuern
3. Hinzu kam ein zu übernehmender Anteil an Schulden, die der Gem. Hbstl. durch den Neubau der Wietzebücke erwachsen war.

Kosten
Grundlage Steinförde Wietze
zu 1. 3.257 M 5.402 M
zu 2. 3.690 M 4.969 M
zu 3. 2.039 M 2.743 M
Gesamt 8.986 M 13.114 M

(Beschluss des Kreisausschusses Celle v. 3.6.1909) Die Wietzer zahlten, ohne mit der Wimper zu zucken. Es dürfte ihnen angesichts des Erdölbooms auch nicht schwer gefallen sein. Die Steinförder erhoben Verwaltungsklage, die am 3.2.1910 zu folgendem Vergleich führte: „Die Gemeinde Steinförde zahlt an die Gemeinde Hornbostel eine Entschädigung von 8.300 Mark. Die Gerichtskosten werden je zur Hälfte geteilt.”

Erinnern Sie sich noch an den Sparkassen-Überfall 1986?